Seit dem 01.12.2020 ist das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen demnächst hier vor.

Die Grundlage für die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften wird vom Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und den von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüssen gebildet.

Unsere Leistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften:

  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendiger Ersatz- oder außerordentlicher Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Kurzfristige Erstellung des Protokolls und Versand an alle Eigentümer
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Aufstellen und Durchsetzen der objektbezogenen Hausordnung
  • Erstellen der Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen
  • Erstellen des Wirtschaftsplanes für das betreffende Wirtschaftsjahr
  • Überwachung von Wohngeldzahlungen
  • Mahnbuchhaltung
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Regelmäßige Objektbegehungen, stetige und enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  • Veranlassung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abschluss von Versicherungs- und Wartungsverträgen
  • Kontrolle von Dienstleistungen (Hausmeister / Reinigungsarbeiten / Winterdienst etc.)

Darüber hinaus bieten wir viele weitere Maßnahmen, die hier im Einzelnen nicht aufgezählt werden können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns freuen Sie persönlich von unseren Leistungen überzeugen zu können. Kontaktieren Sie uns.