Mit der WEG-Reform 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz modernisiert.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Einladungsfrist zur ETV beträgt nunmehr 3 Wochen
  • Jede Versammlung ist automatisch beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten. sind.
  • Ein Umlaufbeschluss kann jetzt auch in Textform (z.Bsp. per Mail gefasst werden). Die Eigentümerversammlung kann jetzt beschließen, dass über einen konkreten Beschlussgegenstand im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann.
  • Bsp.: Die Eigentümer fassen in der Versammlung einen Beschluss über eine Instandhaltungsmaßnahme, aber es ist noch nicht klar, an wen der Auftrag erteilt werden soll. Dann können die Eigentümer beschließen, dass hierüber (konkreter Beschlussgegenstand) im Umlaufverfahren mit Mehrheit entschieden kann.
  • Beirat: bisher war die Anzahl auf 3 Personen begrenz.t. Nach neuem Recht ist die Anzahl der Beiratsmitglieder frei wählbar.
  • Zertifizierter Verwalter : Nur noch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ( von der IHK geprüft) entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Ausn: weniger als 9 Wohneinheiten oder ein Miteigentümer wird zum Verwalter bestellt, oder weniger als ein Drittel verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.